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Flüssiggaskontrollen

für Gewerbe + Haustechnik (G+H)

 

Gesetzliche Grundlagen

Betreiber von Flüssiggasanlagen im industriellen, gewerblichen, betrieblichen und privaten Bereich sind gesetzlich dazu verpflichtet

  • vor der ersten Inbetriebnahme,
  • nach jeder Instandhaltung,
  • nach einem Umbau oder einer Änderung,
  • jedoch mindestens alle sechs Jahre

eine Gewerbe- und Haustechnik (G+H) Kontrolle durchführen zu lassen. Darunter fallen auch Anlagen mit einer Rampe bzw. Flaschenbatterie.

Diese Kontrolle wird in den EKAS-Richtlinien (6517) respektive in der Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (Art. 32c Abs. 4 VUV) vorgeschrieben. Gemäss Art. 32c Abs. 5 VUV wird die Befugnis zur Kontrolle ausschliesslich Personen mit entsprechender Akkreditierung zugestanden.

Nicht unter diese Richtlinie fallen  Flüssiggasanlagen, deren Menge 0,5 kg nicht übersteigt sowie Anlagen, in denen Flüssiggas als Kältemittel verwendet wird (z. B. in Kühlschränken oder Wärmepumpen), und deren Füllmenge 1,5 kg nicht übersteigt.

Kontrollen an ortfesten Behältern (Flüssiggastank) unterliegen den Anforderungen der Druckgeräteverordnung und der Druckgeräteverwendungsverordnung.

Warum Flüssiggaskontrollen unverzichtbar sind:

  • Maximale Sicherheit: Nur geprüfte Anlagen bieten einen sicheren Betrieb
  • Effizienz: Eine optimierte Nutzung Ihrer Energiequelle
  • Normenkonformität: Einhaltung aller relevanten Schweizer Normen (u.a. SUVA, EKAS, VUV und Brandschutzrichtlinien)

Ob in der Haustechnik oder im gewerblichen Bereich – eine fachgerechte Kontrolle schützt Mensch, Umwelt und Ihre Investitionen.

 

Unser Leistungsangebot

Wir bieten alle Kontrollen und Wartungen von Flüssiggasanlagen nach den geltenden Vorschriften für private, gewerbliche und industrielle Kunden an. Unsere Kontrolleure und Installateure G+H verfügen über die notwendigen Ausbildungen und gewährleisten, dass die Kontrollen mit höchster Kompetenz und Sorgfalt erfolgen.

 

Die Kontrolle beinhaltet u.a. folgende Punkte:

  • Allgemeiner Zustand aller Komponenten, Kontrolle und Mängelbehebung
  • Dichtigkeitsprüfung durch geeichtes Gerät inkl. Protokoll
  • Sicherheitsprüfungen
  • Leitungsprüfung
  • Beschaffung und Installation von abgelaufenen, defekten Komponenten
  • Beratung und Dokumentation sowie Anbringen der entsprechenden Vignette nach erfolgreicher Prüfung
  • und vieles mehr

 

Nachweis und Dokumentation

Nach der Kontrolle erhalten Sie:

  • Eine Kontrollbescheinigung „Gewerbe + Haushalt“
  • Die Flüssiggasanlage wird sichtbar mit einer Vignette des Arbeitskreis LPG gekennzeichnet

Mit unserer langjährigen Erfahrung und unserem Engagement für Qualität setzen wir neue Standards in der Wartung und Kontrolle von Flüssiggasanlagen.

Kontaktieren Sie uns

Sorgen Sie für Sicherheit und Effizienz – vereinbaren Sie jetzt einen Termin für Ihre Flüssiggaskontrolle. Wir beraten Sie gerne persönlich und unverbindlich unter 071 388 00 60 oder .